Hausordnung

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Haus- und Platzordnung Markt der
Sinne
Durch Betreten des im Folgenden näher bezeichneten Geländes unterwirft sich der
Besucher nachstehender Haus- und Platzordnung des jeweiligen Grundeigentümers,
Grundverwalters sowie des Veranstalters von Markt der Sinne.
Geltungsbereich (nachfolgend auch als „Gelände“ bezeichnet): öffentliche Flächen
sowie Veranstaltungsbereiche auf der Praterinsel in München.
Die Bezeichnung „der Besucher“ bezieht sich auf Personen beider Geschlechter.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR BESCHÄDIGTE UND ENTWENDETE
GEGENSTÄNDE

Für mitgenommene, außerhalb und innerhalb des Festivalgeländes befindliche Gegenstände, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Schäden aller Art, die
Besucher auf dem Festivalgelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nicht gehaftet. Daher haftet der Veranstalter weiters nicht für Personen-, Sachschäden und Diebstahl.

ABFALLCONTAINER BEACHTEN, KEIN SONSTIGES WEGWERFEN VON
ABFÄLLEN AUF DEM VERANSTALTUNGSAREAL ERLAUBT

Abfälle hat der Besucher auf dem Veranstaltungsareal ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.

WERBETÄTIGKEIT

Die Verteilung und das Bereithalten von Drucksorten, Werbematerial und/oder Wegwerfprodukten ist untersagt. Im Falle des Zuwiderhandelns ist der Veranstalter
berechtigt, Reinigungskosten, Benützungsentgelt und die Kosten rechtlicher Intervention sowohl gegen den Verursacher vor Ort als auch gegenüber dem
Beworbenen in Rechnung zu stellen. Allenfalls darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.

ZUSTIMMUNG DES BESUCHERS ZUR VERWERTUNG ALLFÄLLIGER AUFNAHMEN, DIE VON IHM GEMACHT WERDEN

Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung TV- und sonstige Aufzeichnungen, welche von ihm während der Veranstaltung gemacht wurden,
entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen.

BETRETEN DES GELÄNDES AUF EIGENE GEFAHR

Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

HUNDE SIND AN DER LEINE IM AUßENGELÄNDE WILLKOMMEN

GENERELLES ALKOHOLVERBOT FÜR BESUCHER BIS 16 JAHRE